Der Energieausweis für Europa
Europaweites Energieprofil von Gebäuden
Die "Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ist von allen Mitgliedsstaatenin nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.
Die EU-Richtlinie sieht für die Mitgliedsstaaten vor:
- Schaffung von integrativen Bewertungsregeln für Gebäude durch die Mitgliedsstaaten, die auch eine Bewertung der CO2-Emissionen beinhalten können;
- Energiebedarfs-Grenzwerten für Neubauten;
- Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien für große neue Gebäude;
- Energiebedarfs-Grenzwerten für umfassend renovierte große Gebäude;
- Energiezertifizierung in Form von Energieausweisen für alle Gebäude zur allgemeinen Einsicht;
- Regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern.
Der Energieausweis wird zu einem wichtigen Instrument in Europa werden.
Deutschland hat den Energieausweis mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) eingeführt.
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